Ehrungsordnung des TuS Mützenich 1921 e.V.

Ehrungsordnung des TuS Mützenich 1921 e.V.

Punkt 1 - Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
Der TuS Mützenich 1921 e.V. kann Vereinsmitglieder für langjährige Zugehörigkeit zum Verein - auch mit Unterbrechungen - auszeichnen:

Erstmalig bekommt ein Mitglied eine Urkunde nach 25 Jahren Vereinszugehörigkeit. Danach folgt die nächste Urkunde mit 40, 50, 60 etc. Jahren Vereinszugehörigkeit. Das zu ehrende Mitglied erhält vom Vorstand eine Urkunde und ein Präsent, über dessen Art und Umfang der Vorstand entscheidet.

Die Auszeichnungen können jährlich im Rahmen einer Vereinsveranstaltung, z.B. Mitgliederversammlung oder Kameradschaftsabend durchgeführt werden.

Punkt 2 - Ernennung zum Ehrenmitglied
Personen, die sich im außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Zu solchen Verdiensten gehören beispielsweise:

1.             25 Jahre Vorstands - Mitgliedschaft
2.             20 Jahre Jugend- oder Mannschaftsbetreuung
3.             20 Jahre Schiedsrichtertätigkeit
4.             Andere außergewöhnliche Verdienste um den Verein

Die Verdienste gem. Ziffer 1 - 3 sind auch untereinander ergänzbar. Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann im Rahmen einer Vereinsveranstaltung, z.B. Mitgliederversammlung oder Kameradschaftsabend durchgeführt werden.

Punkt 3 - Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ein Ehrenvorsitzender kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vereins teilnehmen. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden kann im Rahmen einer Vereinsveranstaltung, z.B. Mitgliederversammlung oder Kameradschaftsabend durchgeführt werden.

Punkt 4 - Anträge
Antragsberechtigt sind die Organe und Gremien des Vereins. Die Anträge müssen einen Monat vor dem Tag der beabsichtigten Verleihung dem Vorsitzenden vorliegen.

Punkt 5 - Auszeichnungen
Über die Verleihung der Auszeichnungen nach Punkt 2 und 3 entscheidet der Gesamtvorstand.

Punkt 6 - Aberkennung von Ehrungen
Die Ehrungen können vom Vorstand wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.

Punkt 7 - Sonstige Ehrungen
Unabhängig von dieser Ehrungsordnung sind innerhalb der einzelnen Abteilungen Ehrungen für sportliche Verdienste möglich (z.B. Urkunde für 500, 600 usw. Fußballspiele).

Urkunden für 300 oder 400 Spiele bekommen nur Spieler, welche vor 1964 geboren wurden, oder in der Jugend bei einem anderen Verein (nicht TuS) gespielt haben. Ab 500 Spiele bekommt jeder Spieler eine Urkunde. Die Jugendabteilung vergibt Urkunden an jugendliche Spieler ab 200 Spiele.

Punkt 8 - Geburtstagsbesuche
Der TuS Mützenich besucht seine Mitglieder zu „runden" Geburtstagen - erstmalig ab dem 60. Lebensjahr. Danach im Abstand von jeweils 10 Jahren. Ein Vorstandsmitglied überreicht ein entsprechendes Präsent, über dessen Art und Umfang der Vorstand entscheidet.

Die vorstehende Ordnung wurde vom Vorstand im Mai 2007 beschlossen.

 
 
 

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